Förderanträge an die Zukunftsstiftung Landwirtschaft

Die Zukunftsstiftung Landwirtschaft fördert wegweisende Projekte der ökologisch und sozial nachhaltigen Landbewirtschaftung. Sie engagiert sich außerdem in der öffentlichen Diskussion mit dem Ziel, die biologische Landwirtschaft als Leitbild künftiger Agrarpolitik zu etablieren und fortzuentwickeln.

Es wird ausschließlich die Durchführung wesentlicher, zeitlich begrenzter Vorhaben der ökologischen und/oder biologisch-dynamischen Landwirtschaft in gemeinnütziger Trägerschaft unterstützt.

Förderschwerpunkte sind:

  • biologische Pflanzenzüchtungsforschung
  • Förderung vielseitiger und umfassender Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zum Thema biologische Landwirtschaft (z. B. Schulbauernhöfe)
  • gemeinnützige, multifunktionale Landwirtschaft
  • interdisziplinäre und ganzheitliche Forschung der biologischen Landwirtschaft und Lebensmittelqualität
  • biologische Tierzucht
  • Landschaftspflege sowie Arten-, Natur- und Umweltschutz durch die besonderen Möglichkeiten der biologischen Landwirtschaft

Förderkriterien

Grundsätzlich unterstützt die Zukunftsstiftung Landwirtschaft nur Projekte, die im Rahmen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts und in der biologischen Landwirtschaft angesiedelt sind. Natürliche Personen und privatwirtschaftliche Unternehmen sowie konventionelle Landwirtschaft werden nicht gefördert. Bei Projekten, die auf Umstellungsbetrieben durchgeführt werden sollen, werden individuelle Förderentscheidungen getroffen.

Ein Antrag auf Projektförderung wird formlos gestellt. Die detaillierten Anforderungen an einen allgemeinen Antrag finden Sie hier. Über die Mittelvergabe entscheidet der Stiftungsrat der Zukunftsstiftung Landwirtschaft, der sich i. d. R. fünfmal jährlich trifft.

Förderanträge zur biologischen Züchtungsforschung und Saatgutentwicklung sind an den Treuhänderkreis des Saatgutfonds zu richten. Dieser Treuhänderkreis entscheidet im Januar jedes Jahres über die Mittelvergabe. Anträge, die später eingereicht werden, können erst in der Sitzung des Folgejahres berücksichtigt werden. Die spezifischen Antragsanforderungen für den Bereich Saatgut finden Sie hier.

Über den Tierzuchtfonds unterstützt die Zukunftsstiftung Landwirtschaft gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund und der Schweisfurth-Stiftung Initiativen der biologischen Tierzucht. Die spezifischen Anforderungen an diesbezügliche Anträge finden Sie hier.

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